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   BFH, 12.02.2014 - X B 12/13   

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https://dejure.org/2014,6250
BFH, 12.02.2014 - X B 12/13 (https://dejure.org/2014,6250)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2014 - X B 12/13 (https://dejure.org/2014,6250)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - X B 12/13 (https://dejure.org/2014,6250)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • openjur.de

    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig; Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler; Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 96 Abs 1
    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • Bundesfinanzhof

    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • rewis.io

    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Der Begriff des Rentenstammrechts bedarf keiner grundsätzlichen Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.08.2012 - X R 47/09

    Kein neuer Ertragsanteil im Hinblick auf Rentenerhöhungen durch

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Zwar habe der Senat in seinem Urteil vom 22. August 2012 X R 47/09 (BFHE 239, 213, BStBl II 2013, 158) ausgeführt, Erhöhungen der Rentenzahlungen seien dem Rentenrecht immanent und keine eigenständigen Renten, wenn sie die in der Rente bereits angelegte Funktion und ihren Zweck lediglich umsetzen.

    bb) Auf der anderen Seite hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 239, 213, BStBl II 2013, 158 (dort unter II.1.c, d) ausdrücklich ausgeführt, dass Erhöhungen der Rentenzahlungen dem "Rentenrecht" dann immanent sind und keine eigenständigen Renten darstellen, wenn sie die in der Rente bereits angelegte Funktion und ihren Zweck lediglich umsetzen.

    Mit dem im Urteil in BFHE 239, 213, BStBl II 2013, 158 verwendeten Begriff des Rentenrechts war mithin das Rentenstammrecht im Sinne des zitierten Urteils gemeint.

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Selbst wenn man dies allerdings annehmen wollte, entspräche es dem weiteren Urteil des Senats vom 14. November 2001 X R 90/98 (BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191), das Rentenstammrecht auf die jeweilige Rente zu beziehen, denn danach bestehe ein Anspruch auf Rente, wenn u.a. die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

    cc) Das Urteil in BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191 steht hierzu nicht in Gegensatz.

    a) Hinsichtlich des wohl von den Klägern gesehenen Widerspruchs zu den Senatsurteilen in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 und in BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191 wird auf II.1.a Bezug genommen.

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12. Juli 1989 X R 33/86 (BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012) den sozialversicherungsrechtlichen Begriff des Rentenstammrechts steuerrechtlich für bedeutungslos erachtet habe, maßgebend vielmehr der in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG verwendete Begriff des Beginns der Rente sei, habe das FG schon dem Grunde nach zu Unrecht vornehmlich mit dem Begriff des Rentenstammrechts operiert.

    aa) Auf der einen Seite hat zwar der Senat in seinem Urteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 ausgeführt, dass der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Rentenstammrechts --und nur dieser-- steuerrechtlich bedeutungslos ist, dies allerdings im Zusammenhang mit der Aussage, dass sozialversicherungsrechtliche Hinterbliebenenrenten kein Leibrentenstammrecht besäßen.

    a) Hinsichtlich des wohl von den Klägern gesehenen Widerspruchs zu den Senatsurteilen in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 und in BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191 wird auf II.1.a Bezug genommen.

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    In seinem Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90 (BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89) habe der Senat die aus den gesetzlichen Sozialversicherungen bezogenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten und das Altersruhegeld als rechtlich selbständige Renten mit jeweils eigenem Beginn und eigener Laufzeit behandelt.

    b) Eine Divergenz zu dem Senatsurteil in BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89 liegt ebenfalls nicht vor.

  • BFH, 02.08.2013 - X B 93/12

    Verpachtetes Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Eine Entscheidung ist dann (objektiv) willkürlich, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2013 X B 93/12, BFH/NV 2013, 1782).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Einer Rechtsfrage kommt nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636; vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Einer Rechtsfrage kommt nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636; vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).
  • BFH, 10.10.1969 - VI R 267/66

    Renten - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Altersruhegelder - Selbständige

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - X B 12/13
    Er hat dabei an das Urteil des BFH vom 10. Oktober 1969 VI R 267/66 (BFHE 97, 31, BStBl II 1970, 9) angeknüpft, das ausdrücklich für die Frage, ob gewisse Rentenerhöhungen eine neue Rente darstellen, auf die Nämlichkeit des Rentenstammrechts abstellt.
  • BFH, 29.10.2014 - X B 32/14

    Zulassung der Revision; Rechtsfehler bei Ermessensentscheidungen

    Das FA beruft sich im Wesentlichen darauf, die Entscheidung des FG sei in der Sache grob fehlerhaft, und macht damit einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler bzw. eine greifbare Gesetzwidrigkeit als besondere Spielart des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend (dazu vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2014 X B 12/13, BFH/NV 2014, 874; vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213, und vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 K 254/20

    Keine Änderung von Feststellungsbescheiden

    Die Revision ist aber dann zuzulassen, wenn die Rechtsprechung Widerspruch in der Literatur oder Finanzgerichtsbarkeit erfahren hat und gegen sie nicht von vornherein abwegige, beachtliche neue, vom Revisionsgericht bisher noch nicht erwogene Gesichtspunkte vorgebracht werden (BFH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - X B 12/13, BFH/NV 2014, 874; Beschluss vom 27. Mai 2015 - X B 168/14, BFH/NV 2015, 1369).
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